Häufig gestellte Fragen
Was sind die Öffnungs- und Schließzeiten?
7 bis 16 Uhr gilt als Grundgerüst des Betreuungszeitraums.
Berufstätige Eltern (besonders Pflegekräfte) können zudem noch andere Zeiten erfragen.
In welchem Alter werden Kinder in der Tagespflege betreut?
Ich kann vom Säugling bis zum 14. jährigen Schulkind betreuen.
Aber besonders Kinder unter 3 Jahren ist die „Zielgruppe“. Ab da gibt der Gesetzgeber vor, einen Kindergartenplatz anzubieten. Wenn dies unter bestimmten Umständen nicht möglich ist, betreue ich bis zum Schuleintritt. Danach gibt es von der Ferienbetreuung bis zur Abholung von der Schule eine Überbrückung bis die Eltern wieder übernehmen können.
Eine konstante Bezugsperson in der Tagespflege kann sinnvoller sein als im Betrieb eines Kindergarten.
Was für Aufgaben hat eine Tagesmutter?
- Gerade in den Betreuungszeiten bin ich flexibler als eine Einrichtung.
- Ich kann mit den Eltern flexiblere Absprachen machen.
- Schulkinder werden von mir gebracht und abgeholt.
- Mein Hauptanliegen ist es, die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen
und zu fördern. - Für manche Kinder ist eine kleinere Gruppe in einer familienähnlichen
Struktur besser. Dadurch ist die Bindung zu Kind und Eltern oft vertrauensvoller und
offener. - Als Tagesmutter organisiere ich den Tagesablauf und kann die Kinder und
Eltern bis zu einem gewissen Grad mit einbeziehen und ggf. mitentscheiden
lassen. - Ich motiviere zu gemeinsamen Aktivitäten in Spaß, Spiel und Alltagsaufgaben.
- Mein Hauptaugenmerk ist, dass sich die Kinder zu selbst bestimmenden,
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten mit Respekt
vor sich, anderen und Eigentum entfalten können.
Was kostet die Tagespflege?
In NRW bezahlt das Jugendamt die Beträge der Kindertagespflege an die Kindertagespflegeperson. Ausgenommen davon sind bei mir die Mahlzeiten, für die ich einen angemessenen Beitrag nehmen muss. Auch Eintritte in Zoos und ähnliche zusätzliche Unternehmungen müssen nach Absprache übernommen werden.
Elternbeiträge gehen somit nicht an die Pflegeperson, sondern an das Jugendamt. Dieses entscheidet, ob und in welcher Höhe die Beiträge für die Betreuung erhoben werden. Es werden Kriterien wie Betreuungszeiten, soziale Staffelung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern berücksichtig.
Daher fragt in Eurem konkreten Fall, beim örtlichen Jugendamt nach.
Weitere Auskünfte z.B. auch unter:
https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/faq/
https://www.kita.nrw.de/kinder-betreuen/kindertagespflege/elternbeitraege-waskostet-ein-platz-der-kindertagespflege
Konzept
Unter diesem Link könnt ihr auch das Gesamtkonzept herunterladen:
